Verhaltensrichtlinie der Leufen GmbH & Co. KG

I. Präambel

Als verantwortungsbewusstes Unternehmen erkennen wir unsere soziale Verantwortlichkeit an.

Das Handeln unseres Unternehmens und unserer Mitarbeitern orientiert sich besonders an den Werten der Integrität und Fairness. Hierfür haben wir die folgende Verhaltensrichtlinie auf Grundlage des UN Global Compact (Anhang), den ILO-Konventionen, der allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, den UN-Konventionen über die Rechte des Kindes und zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung von Frauen sowie den OECD-Richtlinien für internationale Unternehmen entworfen und in Kraft gesetzt.

Diese Verhaltensrichtlinie mit ihren fairen, nachhaltigen, verantwortungsvollen und ethischen Handlungsgrundsätzen ist für unsere Mitarbeiter bindend.

Wir beachten die Grundsätze des Global Compact und wirken mit unserer Geschäftsführung auf deren Zielerreichung hin.

II. Allgemeine Grundsätze, Recht und Gesetz

Wir verpflichten uns, in allen unternehmerischen Aktivitäten unserer gesellschaftlichen Verantwortung gerecht zu werden.

Wir verpflichten uns bei allen geschäftlichen Handlungen und Entscheidungen, die jeweils geltenden Gesetze sowie sonstigen maßgeblichen Bestimmungen der Länder, in denen wir tätig ist, zu beachten.

Wir behandeln Geschäftspartner fair. Verträge werden eingehalten, wobei wir Veränderungen der Rahmenbedingungen berücksichtigen.

 

III. 1. Korruption/Kartellrecht/Zwangsarbeit/Kinderarbeit

a) Korruption

Im Umgang mit Geschäftspartnern (Kunden, Lieferanten) und staatlichen Institutionen werden die Interessen unseres Unternehmens und die privaten Interessen von Mitarbeitern auf beiden Seiten strikt voneinander getrennt. Handlungen und (Kauf-)entscheidungen erfolgen frei von sachfremden Erwägungen und persönlichen Interessen.

Das jeweils geltende Korruptionsstrafrecht ist einzuhalten. Unter anderem ist folgendes zu beachten:

Straftaten im Zusammenhang mit Amtsträgern:

Die Gewährung persönlicher Vorteile (insbesondere geldwerter Art wie Zahlungen und Darlehen einschließlich der Gewährung kleinerer Geschenke über einen längeren Zeitraum) durch unser Unternehmen und dessen Mitarbeiter an Amtsträger (wie Beamte oder Mitarbeiter im öffentlichen Dienst) mit dem Ziel, Vorteile für unser Unternehmen oder sich selbst oder Dritte zu erlangen, sind nicht erlaubt.

Straftaten im Geschäftsverkehr:

Geldwerte persönliche Vorteile als Gegenleistung für eine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr dürfen weder angeboten, versprochen, gewährt noch gebilligt werden. Ebenso dürfen im Umgang mit Geschäftspartnern persönliche Vorteile von Wert weder gefordert noch angenommen werden. Unser Unternehmen legt seinen Mitarbeitern auf, dass sich diese keine entsprechenden Vorteile versprechen lassen. Geschäftsführung und Mitarbeiter unseres Unternehmens dürfen im Geschäftsverkehr keine Geschenke, Zahlungen, Einladungen oder Dienstleistungen anbieten, versprechen, fordern, gewähren oder annehmen, die mit der Absicht gewährt werden, eine Geschäftsbeziehung in unzulässiger Weise zu beeinflussen oder bei denen die Gefahr besteht, die professionelle Unabhängigkeit des Geschäftspartners zu gefährden. Dies ist grundsätzlich nicht der Fall bei Geschenken und Einladungen, die sich im Rahmen geschäftsüblicher Gastfreundschaft, Sitte und Höflichkeit bewegen.

Wenn Mitarbeiter unseres Unternehmens sich in einem Interessenkonflikt befinden, oder diese unsicher sind, ob ein Interessenkonflikt gegeben ist oder entstehen könnte, können diese sich an den Compliance Beauftragten wenden.

b) Verhalten gegenüber Wettbewerbern (Kartellrecht)

Unser Unternehmen achtet den fairen Wettbewerb. Daher halten wir die geltenden Gesetze ein, die den Wettbewerb schützen und fördern, insbesondere die geltenden Kartellgesetze und sonstige Gesetze zur Regelung des Wettbewerbs.

Im Umgang mit Wettbewerbern verbieten diese Regelungen insbesondere Absprachen und andere Aktivitäten, die Preise oder Konditionen beeinflussen, Verkaufsgebiete oder Kunden zuteilen oder den freien und offenen Wettbewerb in unzulässiger Weise behindern. Ferner verbieten diese Regelungen Absprachen zwischen Kunden und Lieferanten, mit denen Kunden in ihrer Freiheit eingeschränkt werden sollen, ihre Preise und sonstigen Konditionen beim Wiederverkauf autonom zu bestimmen (Preis- und Konditionenbestimmung).

Im Hinblick darauf, dass die Abgrenzung zwischen verbotenen Kartellen und zulässiger Zusammenarbeit problematisch sein kann, können die Mitarbeiter sich in diesen Fragen an den Compliance Beauftragten unseres Unternehmens wenden.

c) Zwangsarbeit

Wir lehnen jegliche Form von Zwangsarbeit ab.

d) Kinderarbeit

Wir beachten die Regelungen der Vereinten Nationen zu Menschen- und Kinderrechten. Wir verpflichten uns insbesondere, das Übereinkommen über das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung (Übereinkommen 138 der Internationalen Arbeitsorganisation) sowie das Übereinkommen über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit (Übereinkommen 182 der Internationalen Arbeitsorganisation) einzuhalten. Sieht eine nationale Regelung betreffend Kinderarbeit strengere Maßstäbe vor, so sind diese vorrangig zu beachten.

III. 2. Grundsätze zur sozialen Verantwortung

a) Menschenrechte

Wir respektiert und unterstützen die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.

b) Diskriminierung

Wir verpflichten uns, im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze jeder Form von Diskriminierung entgegen zu treten. Dies bezieht sich insbesondere auf eine Benachteiligung von Mitarbeitern aufgrund des Geschlechts, der Rasse, einer Behinderung, der ethnischen oder kulturellen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Neigung.

c) Gesundheitsschutz

Wir gewährleisten Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz im Rahmen der nationalen Bestimmungen und unterstützen eine ständige Weiterentwicklung zur Verbesserung der Arbeitswelt.

Diesbezüglich möchten wir ausdrücklich auf unsere „Firmenpolitik für Gesundheit, Arbeitsschutz, Sicherheit & Umweltschutz“ in ihrer derzeit gültigen Version hinweisen.

d) Faire Arbeitsbedingungen

Wir achten das Recht auf Koalitionsfreiheit unserer Mitarbeiter im Rahmen der jeweils geltenden Rechte und Gesetze.

e) Umweltschutz

Wir sind sind dem Ziel des Umweltschutzes für die heutige und künftige Generationen nachhaltig verpflichtet. Gesetze, die zum Schutze der Umwelt erlassen wurden, sind zu beachten.

Wir unterstützen umweltbewusstes Handeln unserer Mitarbeiter.

Diesbezüglich möchten wir ausdrücklich auf unsere „Firmenpolitik für Gesundheit, Arbeitsschutz, Sicherheit & Umweltschutz“ in ihrer derzeit gültigen Version hinweisen.

f) Geschäftsgeheimnisse

Wir verpflichten unsere Mitarbeiter, Betriebs- / und Geschäftsgeheimnisse zu beachten. Vertrauliche Informationen sowie vertrauliche Unterlagen dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass hierzu eine Befugnis erteilt wurde oder es sich um öffentlich zugängliche Informationen handelt.

IV. Lieferanten

Wir erwarten von unseren Lieferanten, die Einhaltung der Grundsätze dieser Verhaltensrichtlinie Abschnitt III 1. und 2. und wir fordern unsere Lieferanten zudem auf, die Einhaltung dieser auch bei Ihren Lieferanten bestmöglich einzufordern.

V. Einhaltung

Wir verpflichten uns, unsere Mitarbeiter die in dieser Verhaltensrichtlinie geregelten Inhalte und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen bekannt zu machen.

Wir verpflichten uns, insbesondere durch Gestaltung und gegebenenfalls Anpassung von Richtlinien und Prozessen darauf hinzuwirken, dass das Unternehmen den Grundsätzen dieser Verhaltensrichtlinie entspricht.  

Krefeld, Juli 2017 

Dipl. Ing. Jochen Leufen M.S.T.

     Klaus-Dieter Scholz

Geschäftsführer

     Compliance Beauftragter

 

 

Anhang

United Nations Global Compact

Die zehn Prinzipien

Die Prinzipien des Global Compact beruhen auf einem weltweiten Konsens, der sich herleitet aus:

  • der Erklärung der Internationalen Arbeitsorganisation über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit
  • der Rio-Erklärung über Umwelt und Entwicklung und
  • dem Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption

Der Global Compact verlangt von den Unternehmen, innerhalb ihres Einflussbereichs einen Katalog von Grundwerten auf dem Gebiet der Menschenrechte, der Arbeitsnormen, des Umweltschutzes und der Korruptionsbekämpfung anzuerkennen, zu unterstützen und in die Praxis umzusetzen:

Menschenrechte

 

Prinzip 1:

Unternehmen sollen den Schutz der internationalen Menschenrechte innerhalb ihres Einflussbereichs unterstützen und achten und

Prinzip 2:

sicherstellen, dass sie sich nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.

 

Arbeitsnormen

 

Prinzip 3:

Unternehmen sollen die Vereinigungsfreiheit und die wirksame Anerkennung des Rechts auf Kollektivverhandlungen wahren sowie ferner für

Prinzip 4:

die Beseitigung aller Formen der Zwangsarbeit,

Prinzip 5:

die Abschaffung der Kinderarbeit und

Prinzip 6:

die Beseitigung von Diskriminierung bei Anstellung und Beschäftigung eintreten.

 

Umweltschutz

 

Prinzip 7:

Unternehmen sollen im Umgang mit Umweltproblemen einen vorsorgenden Ansatz unterstützen,

Prinzip 8:

Initiativen ergreifen, um ein größeres Verantwortungs-bewusstsein für die Umwelt zu erzeugen, und

Prinzip 9:

die Entwicklung und Verbreitung umweltfreundlicher Technologien fördern.

 

Korruptions-bekämpfung

 

Prinzip 10:

Unternehmen sollen gegen alle Arten der Korruption eintreten, einschließlich Erpressung und Bestechung.

 

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